– Ruhezeiten

Liebe Gartenfreunde/innen

Die Aktuellen Ruhezeiten:

Von Montag- Freitag

Mittags von 12:00Uhr 13.00 Uhr

Abends ab 20:00 bis morgens 7:00 Uhr

Am Samstag beginnt die Ruhezeit ab 15:00 Uhr.

Sonn – und Feiertage sind ruhestörende Arbeiten generell untersagt.

Im Interesse der Erhaltung des ungestörten Nachbarschaftsfriedens in unserer Gartenanlage bittet der Vorstand unseres Vereines alle Gartennutzer und ihre Gäste dazu auf, die o.g. Ruhezeiten einzuhalten.

Vorstand der Gartenfreunde Ehningen e.V.

3 Gedanken zu „– Ruhezeiten

  1. Samstag ab 15Uhr Ruhezeit???
    Das ist ja prima für alle, welche unter der Woche arbeiten müssen. 17Uhr könnte ich ja verstehen, aber 15Uhr ist schon eine Zumutung.


    1. Hallo, Martin.
      Der Garten ist nicht nur zum Arbeiten gedacht. Es gibt viele Menschen hier, die sich erholen wollen von der Arbeit und dem Stress im Alltag. Man darf auch mal Gäste in den Garten einladen. Das geht am Sonnabend nicht, wenn der Nachbar mit Motorisierten Geräten die Beete oder den Rasen bearbeitet. Man kann auch leise, ohne Motoren weiterarbeiten. Unkraut jäten verursacht keinen Lärm.
      Der Vorschlag am Samstag durchzuarbeiten ohne Mittagspause kam von Pächtern, die auch Berufstätig. sind. Man kann es nicht jedem Recht machen, aber jeder sollte sich wohlfühlen dürfen in seinem Garten. Im Sommer ist es Abends um 19 Uhr immer noch hell genug um eine Stunde bis 20 Uhr zu arbeiten. Unser Fachberater, Berthold Utzmann, hat keine motorisierten Geräte, hat aber den größten Garten, den er bewirtschaftet , ohne, dass jemand mitbekommt, dass er gerade arbeitet.


    2. Hallo Martin,

      Ruhezeiten bedeutet ja nicht, dass die Arbeit ruhen muss, sondern nur das laute Arbeiten zu vermeiden sind.
      Dies ist in §12 Seite 24 der Gartenordnung beschrieben.
      Gegen leise Tätigkeiten wie das Gießen, Harken oder Einpflanzen kann m.E. niemand etwas sagen.

      Ausserdem hat Frau Klein bei dem Beschluss der Pächterversammlung zugesagt, dass beim Vorstand begründet, beantragte Ausnahmen zugestimmt werden können.


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